Kahlschläge im Elm

 

Unter dem als Deckmantel dienenden Titel

 

Lückenschluss für alten Wanderweg,

 

erschien am 07. 11. 2014 in der Wolfenbütteler Zeitung nachstehender Artikel. Der wahre Hauptgrund war jedoch, die Forststraße für den Abtransport der geschlagenen Bäume für jede Jahreszeit befahrbar zu machen.

 

 

Die Sanierung des von den Forstfahrzeugen genutzten und ramponierten Parkplatzes am Tetzelstein war jedoch augenscheinlich nicht erforderlich. Die Wanderer und Gaststättenbesucher dürfen sich dort auch weiterhin von Schlagloch zu Schlagloch kämpfen.

 

Es ist ein weiteres Stück Vernetzung der Landkreise Wolfenbüttel und Helmstedt: Nachdem vor einiger Zeit bereits ab dem Watzumer Häuschen bei Eitzum begeh- und befahrbare Wege durch den Elm Richtung Schöningen ausgebessert wurden, ging es nun am Tetzelstein weiter. Von hier aus haben clie Forstgenossenschaften Schliestedt und Räbke gemeinsam mit dem Niedersächsischen Forstamt Wolfenbüttel das Waldwegenetz verbessert.
Rund 800 Meter lang ist der Weg, der nicht nur die Landkreise verbindet, sondern auch clie Ausflugsgaststätten Tetzelstein im Landkreis Wolfenbüttel und Schunterquelle im Landkreis Helmstedt. Dabei zeichneten die Forstgenossenschaften für den Ausbau und das Forstamt flir die Koordination verantwortlich.
,,Es ist ein Lückenschluss ener alten West-Ost-Verbindung. Der Weg war teilweise versumpft und daher oftmals schlecht zu nutzen", so Peter Rieckmann, Leiter des Niedersächsischen Forstamts Wolfenbüttel. Nach und nach sei es gelungen, alle Waldeigentümer von der Wichtigkeit einer Sanierung zu überzeugen. ,,Nun haben wir alle Beteiligten unter einen Hut bekommen und das Gemeinschaftswerk ist endlich vollbracht."
,,Der neue Rad- und Wanderweg ist ein großer Gewinn für die Freizeitaktivität", meinte Wolfenbüttels Landrätin Christiana Steinbrügge. Die Bürger könnten nun bequem durch den Elm wandern oder radeln.

Die Waldeigentümer würden zudem davon profitieren, künftig ihr Holz auf besseren Wegen aus dem Wald zu bekommen.

Laut Steinbrügge ist das Projekt ein weiterer Baustein einer interkommunalen Zusarnmenarbeit: ,,Es ist gut, wenn man gemeinsam etwas aüf die Beine stellt und bewegen kann."
Von August bist Oktober wurde am neuen Weg gearbeitet. Witterungsbedingt habe sich die Bauzeit verschoben und erst im Frühjahr (2015) soll die Strecke offiziell fertig sein. Der Rad- und Wanderweg sei in einer wassergebundenen Bauweise gefertigt, der eine ganzjährige Nutzung zulasse.
Laut Steinbrügge wurden 80.000 Euro aufgewendet. 70 Prozent der Kosten würden davon aus Fördermitteln des forstlichen Wegebaus des Landes Niedersachsen stammen. Den Rest teilen sich die Landkreise Wolfenbüttel und Helmstedt, der Naturpark Elm - Lappwald sowie die Ostfalenstiftung.
 

 

 

PROLOG

Losung der Niedersächsischen Landesforsten

Der Wald ist mehr, als die Summe seiner   Bäume: Er ist gleichzeitig

  • ein komplexer Lebensraum für Pflanzen und Tiere

  • Ort der ruhigen und aktiven Erholung für viele Menschen

  • eine moderne Produktionsstätte für heimisches Holz und weitere Produkte 

Für Herrn Rieckmann, Leiter des Forstamtes Wolfenbüttel, ist der Elm ein reiner Nutzwald für die Forst.

 

“Die Rodung ist legitim, da auch das Forstamt Wolfenbüttel Gewinn machen will wie jedes andere Unternehmen auch.”

 

(Quelle: Helmstedter Zeitung vom 06.04.2011)

 

Seit 01. Januar 2009 sind die ehemaligen Forstämter Danndorf und Wolfenbüttel zu einem neuen Forstamt Wolfenbüttel fusioniert. Das daraus entstandene Forstamt ist verantwortlich für rund 26.000 ha Wald im Raum Braunschweig, Peine, Wolfsburg, Gifhorn und Helmstedt. Es erstreckt sich von Hämelerwald bis zum Lappwald und von der Asse bis zum Giebel.

Tetzelstein, 15. 01. 2013: Warten auf den Abtransport des Elms nach China

 

 

 

Nachrichten und Beiträge

 

              Helmstedter Nachrichten 04. 04. 2014        Eigene Anmerkung: Man beachte im Hintergrund den Pfahl

              mit den Wanderwegeschilder!

 

 

01. Oktober 2013

Elm bleibt, wie er ist: Kreistag spricht sich gegen Ausweisung zum Naturschutzgebiet aus

Landkreis Wolfenbüttel. Der Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 12.10.2012, man möge das Areal im nordwestlichen Elm aus dem Landschaftsschutz lösen und zum Naturschutzgebiet erklären, wurde am gestrigen Abend (Anm. 01.10.2013) mit 24 zu 18 Stimmen abgelehnt. Damit bleibt im Elm alles, wie es ist.

Der Antrag hatte bereits in der Vergangenheit zu hitzigen Diskussionen in den einzelnen Ausschüssen gesorgt. Dem Antrag zu Folge sollte die  5928 Hektar große Fläche des nördlichen Elms, zwischen Sickte und Cremlingen, unter Naturschutz gestellt werden. Laut Antrag der Grünen müsse man Fauna und Flora dieses Gebietes schützen. Dies ginge nach deren Auffassung nur dann, wenn man das Gebiet als Naturschutzgebiet ausweisen würde.

Während man sich bei den Grünen einig war, herrschte in den anderen Fraktionen Uneinigkeit.

Erhard Dette, Bündnis90/Die Grünen, merkte an, dass Wolfenbüttel in Niedersachsen beinahe das Schlusslicht bildet, was ausgewiesene Naturschutzgebiete angeht. “Nach Wolfenbüttel gibt es nur eine Stadt, die weniger Naturschutzgebiete hat. Und das die Stadt Osnabrück. Die haben gar kein Naturschutzgebiet”, so Dette, der sich für seine Partei und die Ausweisung eines Naturschutzgebietes aussprach.

Frank Oesterhelweg, CDU, machte seinem Unmut über die geplante Änderung Luft. “Ich persönlich bin ganz klar gegen den Antrag. Wir können in einem Gebiet nicht zwei verschiedene Gesetzte machen. Auf der einen Seite des Weges ist ein Naturschutzgebiet, auf der anderen Seite ein Landschaftsschutzgebiet. Wieso muss man alles unter Landschaftsschutz stellen?”, so Oetserhelweg. Außerdem merkte der Kreistagsabgeordnete an, dass man mit der neuen Bestimmung die Eigentümer enteignen würde und sie im Handeln auf ihrem eigenen Grund und Boden einschränken würde.

Auch die SPD konnte keine Einigung hervorbringen. Falk Hensel plädierte zwar dafür, dass man den Schutz des Waldes verbessern müsse, konnte aber auch für seine Fraktion kein stimmiges Votum garantieren und legte die Entscheidung in das Ermessen jeden einzelnen Mitglieds.

Nach einer langen und hitzigen Diskussion rief der Kreistags-Vorsitzende Oliver Ganzauer zur Abstimmung auf. 24 von 42 Mitglieder stimmten gegen den Antrag der Grünen. Im Elm wird es vorerst kein zusätzliches Naturschutzgebiet geben.

Der Kompromissantrag der  SPD-Fraktion hingegen wurde angenommen. Nun soll ein Gutachten über den Zustand des Gebietes erstellt und eine Kommission, bestehend aus Politik, Eigentümern, Forstverwaltung und Umweltverbänden gebildet werden. Demnach soll jährlich eine Begehung im Elm stattfinden. Nach fünf Jahren findet dann eine Überprüfung statt, wie sich der Zustand in der Zwischenzeit verändert hat.

Quelle: http://wolfenbuettelheute.de/ vom 20.10.2013

Eigene Anmerkung und Fazit:

Fünf Jahre jährlicher Ausflug ins Grüne, sicher mit abschließendem Kaffeetrinken im Reitling. Nur gut, dass die Umweltverbände mitwandern dürfen.

Der Zeitraum von 5 Jahren wurde weise gewählt. Denn nach Ablauf dieser Zeit wird ein neuer Landkreis gewählt, mit neuen Abgeordneten. Diese gründen dann wieder eine Kommission, wandern fünf Jahre, und dann wird ....

 

 

 

Grund ist nach Angaben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel die notwendige Fällung von rund 40 Eschen im Reitlingstal. Die Fällarbeiten werden jeweils bei einer halbseitigen Straßensperrung vorgenommen, teilweise können auch kurzzeitige Vollsperrungen erforderlich sein.

 

Wie die Behörde weiter mitteilte, geschehen die Fällungen aus Sicherheitsgründen. Aufgrund von Pilzbefall seien die Bäume nicht mehr verkehrssicher.

Die Aktion, die etwa zehn Tage andauern soll, ist nach Angaben der Landesbehörde mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel abgestimmt.

Verkehrsteilnehmer werden in dem genannten Bereich um besondere Aufmerksamkeit gebeten.

Quelle: Wolfenbütteler Zeitung

 

 

Das Eschenholz wird massiv oder als Furnier im Innenausbau und zur Möbelherstellung verwendet. Spezialanwendungen sind Werkzeugstiele und Sportgeräte (Schlitten, Baseballschläger oder Snooker-Queues). Früher wurden aus Eschenholz auch Bögen, Teile für die Wagnerei und Maste, Bäume und Pinnen für den Bootsbau hergestellt.

Quelle: Wikipedia
 

 

 

 

Pressemitteilung vom 25. März 2013

Die Naturschutzverbände BUND, Greenpeace und NABU

gründen “Arbeitsgemeinschaft Wälder der Region Braunschweig“


Naturschutzverbände gründen “Arbeitsgemeinschaft Wälder der Region Braunschweig“


Königslutter. Die Kreisgruppen der drei großen Naturschutzverbände BUND, Greenpeace und NABU haben am 23.03.2013 die “Arbeitsgemeinschaft Wälder der Region Braunschweig“ gegründet. Dies wurde bei einem gemeinsamen Treffen in der Umweltburg Königslutter beschlossen.
Anlass für die Gründung sind die seit Jahren überall in den Wäldern der Region zu beobachtenden Tendenzen zur Intensivierung der Nutzholzgewinnung – selbst in den höchstwertigen Waldschutzgebieten des Natura-2000-Netzes nach EU-Recht.
“Uns erreichen immer mehr Meldungen aus der Bevölkerung über Holzeinschläge in den Wäldern der Region, die ein Ausmaß angenommen haben, das die Bürger einfach nicht mehr kommentarlos hinnehmen wollen“, sagten die Teilnehmer des Gründungstreffens.
 

Und weiter:

 “Die Leute suchen nach Ansprechpartnern, um dieser Übernutzung unserer öffentlichen Wälder entgegen zu wirken. Das wird unsere Arbeitsgemeinschaft sein.“

 

Die Rede ist von Holzeinschlägen höchster Intensität und Menge, dem Zerfahren von Waldwegen und Rückegassen bei nasser Witterung, der weitgehenden Entnahme von Altholz und selbst Totholz, dem Umsägen von Habitatbäumen. Bei der zunehmenden Vollbaumnutzung werde die gesamte oberirdische Biomasse der Bäume aus dem Wald entfernt. So würden auch noch die Baumkronen und alle Äste, die früher im Wald verblieben, zu Holzhackschnitzeln für private und industrielle Heizöfen verarbeitet.
 

Der Großteil der Beschwerden betrifft ausgerechnet die öffentlichen Wälder, die sich im Eigentum des Landes – und damit seiner Bürger – befinden. “So kann es nicht weitergehen. Wir müssen mit einer Stimme sprechen und etwas dagegen tun!“ war die einhellige Meinung der Naturschützer aus der Region. Man werde diesem ungebremsten Treiben nicht weiter zusehen. Einzelne Proteste gegen die Übernutzung der Wälder habe es auch in den vergangenen Jahren hier und da immer wieder gegeben. Nun aber sei die Zeit reif, um sich zusammen zu tun und durch gemeinsames Vorgehen mehr für den Schutz der Wälder zu erreichen.


“Es gibt einen festen rechtlichen Boden, auf dem wir uns bewegen mit unseren Forderungen nach weniger Waldübernutzung. Wir müssen einfach nur das existierende Recht einfordern.“

 

Laut einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts dient der öffentliche Wald "der Umwelt- und Erholungsfunktion […], und nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse" (BVerfG 1990). Man sei davon überzeugt, dass gerade der öffentliche Wald eine große Vorbildfunktion für den Privatwald habe.


Bei Rückfragen bitte melden bei den SprecherInnen der “AG Wälder d. Region BS“:
Karl-Friedrich Weber (BUND) Fon 05353 - 3409
Martina Meiritz (Greenpeace) Fon 0531- 48277404
Eckart Prause (NABU) Fon 05331 - 978800

Eigene Anmerkung:

Die Überschrift in der Ausgabe des Wolfenbütteler Schaufensters vom 27.03.2013 zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft lautet:

"Bürger nehmen Holzeinschläge nicht mehr kommentarlos hin."

Die wiederholten Proteste einzelner Bürger und der Umweltverbände wurden zwar von den Medien veröffentlicht und auch kommentiert, blieben jedoch aufgrund der Argumente des Forstamtes Wolfenbüttel, dass die Rodung legitim sei und dass auch das Forstamt Wolfenbüttel Gewinn machen will, wie jedes andere Unternehmen auch, ebenso wie eine durch den NABU Schöppenstedt angeregte und von dem LAbg. Bosse im Landtag Niedersachsen vorgetragene "Kleine Anfrage" wirkungslos.

Die Arbeitsgemeinschaft sollte jedoch nicht nur Ansprechpartner sein, sondern auf die Bürger, die Bürgermeister, Landräte und die von uns gewählten Politiker zugehen und versuchen sie mit in das Boot nehmen.

 

Denn aus eigener Erfahrung ist das Interesse bei der Mehrzahl der Bürger leider sehr gering. Ihr größtes Interesse gilt überwiegend den Bäumen als Kaminholz, besonders in der langen Kälteperiode 2012/2013 festzustellen.

 

Wichtig sind daher Podiumsgespräche mit Verantwortlichen der Forst, den Bürgermeistern, die z.B. den Elm als wichtigsten Tourismusfaktor ansehen, den Privatwaldbesitzern und den zuständigen Politikern. Daraus könnten sich dann auch allmählich Protestbewegungen ergeben. Vielleicht sind das jedoch die Dinge, welche die Arbeitsgemeinschaft schon längst auf ihre Fahne geschrieben hat. Ich würde mich freuen. Warten wir also ab.

 

 

 

Wie zu erwarten:

Elm wird vorerst nicht Naturschutzgebiet

Laut einer Meldung der Wolfenbütteler Zeitung vom 05.01.2013 muss der Landkreis Wolfenbüttel (auf Anordnung des Landes Niedersachsen) seinen Antrag auf Neuregelung des Landschaftsschutzes im Elm zurückziehen.

Die Grünen wollen weite Teile des Elms unter Naturschutz stellen. Nach Informationen unserer Zeitung wird es dazu kurzfristig nicht kommen.

 

 

In den vergangenen Jahren wurde im Elm eine regelrechte Kahlschlagpolitik durch die Forst betrieben. Die Bürger protestierten schärfstens. Etwa die Hälfte ist Staatswald, das heißt, dem steuerzahlenden Bürger gehört dieser Wald mit.

Vor Jahren wurde oberhalb von Sambleben großflächig der Altbuchenbestand vernichtet. Im FFH-Gebiet "Nordwestlicher Elm" an der Elmstraße nach Königslutter/Landkreis Helmstedt wurden großräumige Kahlschläge geschaffen; dies unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit! 

In zahlreichen anderen Gebieten im Elm finden ebenfalls Kahlschläge statt. Die für den Naturschutz zuständigen Behörden haben hier tatenlos zugesehen und nichts unternommen.

Diese schweren Naturzerstörungen, insbesondere durch die Landesforsten, müssen sofort und auf Dauer gestoppt werden.

Die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung Elm ist nach EU-Recht und auch aus Natur- und Artenschutzgründen dringend erforderlich und durch den Landkreis Wolfenbüttel zu erlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Jürgens

Schöppenstedt

(Vorsitzender der NABU-Ortsgruppe Schöppenstedt)

 

 

 

Der Landkreis Wolfenbüttel will den

.

Landschaftsschutz im Elm neu regeln.

 

Lesen Sie hierzu den Bericht der Wolfenbütteler Zeitung vom 07.11.2012 und das sich anschließende

Positionspapier des NABU, Kreisgruppe Wolfenbüttel, sowie den Leserbrief des Vorsitzenden der

Ortsgruppe des NABU in Schöppenstedt, Rolf Jürgens

 

Forstwirte befürchten mehr Bürokratie

TETZELSTEIN. Praktikabel und möglichst unbürokratisch soll die neue Landschaftschutzverordnung für den Elm sein. Das fordern Landesforsten, Forstgenossenschaft und Jägerschaft. Ihre Vorstellungen erläuterten sie der Kreistagsfraktion der SPD beim Ortstermin.

Der Landkreis arbeitet derzeit an einer Änderung der Verordnung. Forstwirte und Jäger befürchten,

dass sie durch die neuen Regelungen zu stark eingeschränkt werden. „Der Kreis plant ein Land-schaftsschutzgebiet, das uns zu weit geht“, sagte beispielsweise Jürgen Penner, Forstamtsleiter im Elm. Problematisch sei auch, dass es keine Einigkeit zwischen den Kreisen gebe. In Helmstedt wolle man sogar ein Naturschutzgebiet errichten. „Wir wollen das wegen der höheren Auflagen nicht“, betonte Joachim Moshake, Vorsitzender der Forstgemeinschaft Eilum Waldbesitzer und Förster seien ohnehin verpflichtet, den Wald zu pflegen. Gerade der Holzreichtum des Elms komme aus der Bewirtschaftung des Gebiets. Ekkehard Modde, Revierförster für den Bereich Uehrde-Berklingen, zeigte die Problematik anhand eines kleinen Eschenbestandes. Viele der

Bäume seien geschädigt. „Die Bäume beginnen abzusterben", sagte Modde. Bei der Anpflanzung neuer Bäume wollen die Forstwirte in ihrer Wahl nicht so eingeschränkt sein, wie es die geplante Landschaftsschutzverordnung vorsehe.

Statt der Eschen sollten auch Nadelhölzer angepflanzt werden. Moshake und Penner brachten als

Beispiel die Douglasie als möglichen Ersatz für die Eschen ins Gespräch. Der Baum wachse schnell und komme mit Trockenheit gut zurecht. In Zeiten des Klimawandels sei die Douglasie ein Hoffnungsträger. Weil sie ein ausländischer Baum sei, stehe der Naturschurz ihrer Anpflanzung aber kritisch gegenüber. Gerade die Bewirtschaftung des Waldes sorge für die Artenvielfalt, betonte Knut Riggert Vorsitzender der Forstnossenschaft Evesser Landwirte. „Der Wald sieht nicht trotz der Bewirtschaftung so aus, wie er ist, sondern weil wir ihn bewirtschaften.“

Kai-Uwe Ruf

Kreisgruppe Wolfenbüttel

.

Positionspapier Elm     

 

Gegendarstellung des NABU Wolfenbüttel

zum Bericht vom 07.11.2012 in der Wolfenbütteler Zeitung:

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“Forstwirte befürchten mehr Bürokratie“

 

Der Bericht erfordert eine Richtigstellung zahlreicher falsch getätigter oder falsch

wiedergegebener Äußerungen:

 

1. In dem Bericht fehlt die sachgerechte Unterscheidung zwischen dem schon seit 1995 bestehenden Landschaftsschutzgebiet (LSG) “Elm“ (Gesamtgröße: 11400 ha) und dem seit 2006 faktisch gesicherten FFH-Gebiet “Nordwestlicher Elm“ (Größe: 1460 ha). Dieses FFH-Gebiet macht einen Flächenanteil von lediglich ca. 12 % am gesamten Landschaftsschutzgebiet “Elm“ (WF: 16 % / HE: 9 %) aus.

 

2. Also nur auf 12 % der LSG-Fläche gelten die europäisch einheitlichen Bestimmungen zum Erhalt bzw. Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Lebensraumtypen “Waldmeister-Buchenwald“ und ähnlicher Buchenwaldtypen. Das Bundesamt für Naturschutz gibt an, dass der aktuelle Zustand der Buchenwälder in Deutschlands FFH-Gebieten fast durchweg “ungünstig“ bzw. “schlecht“ ist. Es besteht also Handlungsbedarf, unsere Wälder in einen günstigen Erhaltungszustand erst noch zu entwickeln. Das ist der Auftrag der EU-Kommission an alle Mitgliedsstaaten, die dafür erlassene FFH-Richtlinie gibt es übrigens schon seit 1992.

 

3. Der Landkreis Helmstedt plant nur für den auf seinem Gebiet liegenden Teil des FFHGebietes (ca. ein Drittel seiner Gesamtfläche von 1460 ha) eine Verordnung als Naturschutzgebiet (NSG) – vollkommen herausgelöst aus dem LSG auf Seiten

Helmstedts. Es ist also unlauter, dieses Vorhaben dem Änderungsentwurf des Landkreises Wolfenbüttel für sein bisheriges LSG “Elm“ gleichrangig gegenüber zu stellen. Hier geht es um zwei ganz verschiedene Dinge.

 

4. Den Vertretern der Landesforsten – als Berater der Forstgenossen – ist bekannt, dass seit 4 Wochen ein Entwurf des Nds. Ministeriums für Landwirtschaft vorliegt, der den Ausgleich von möglichen Erschwernissen für Privatwaldbesitzer regeln soll, die durch Schutzauflagen in FFH-Waldgebieten unter Umständen entstehen könnten. Diese Regelung wird künftig aber nur in Naturschutzgebieten greifen – so sieht es der Entwurf vor. In diese Richtung sollte also eine verantwortliche Beratung der

Landesforsten für private Forstgenossen erfolgen.

 

5. Es gibt für die um Jahre verzögerte Umsetzung des europäischen Rechtes in Bezug auf den FFH-Gebietsschutz keinerlei Ermessens- und Entscheidungsspielräume für die durchführenden Landkreise. Die seit 2006 durch die EU-Kommission faktisch gesicherten Schutzgebiete des Natura-2000-Netzes sind seit Jahren als ein rechtsfreier Raum behandelt worden durch weitgehendes Ignorieren der schon seit diesem Zeitpunkt unmittelbar und direkt geltenden Schutzbestimmungen. So ist es zu

dem o.g. “ungünstigen“ bzw. “schlechten“ Erhaltungszustand unserer Wälder in FFHGebieten gekommen. Auch dieses zu wissen und anderen mitzuteilen, gehört zu einer guten Beratung dazu.

 

6. Nach Jahren der Verzögerung in der rechtskonformen Umsetzung dieses europäischen Rechtes soll endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt werden. Nur so können in Zukunft Haftungsfälle für etwaig entstehende Schäden an der Biodiversität in den EU-Schutzgebieten eindeutig geregelt werden. Viel besser wäre es jedoch, dass es zu solchen Schäden gar nicht erst kommt! Auch dafür sollte eine eindeutige und rechtssichere Regelung vor allem im Interesse der Forstleute

liegen. Auch hier wieder der Weckruf an die Landesforsten, in diese einzig legitime Richtung zu beraten.

 

7. Nirgendwo im Verordnungsentwurf steht, dass es generell nicht mehr möglich sein soll, Nadelhölzer zu pflanzen. Für den größten Teil des LSG auf Wolfenbütteler Seite, also die 84 % ohne FFH-Gebietsschutz, soll lediglich nicht erlaubt sein, “Laubholzgrundbestände in überwiegend nadelholzgeprägte Waldbestände umzuwandeln“. Soll heißen: Anpflanzung von heimischen Nadelhölzern ist hier weiterhin erlaubt, sie dürfen nur nicht die Baumartenzusammensetzung überwiegen. Aktuell bestehende Nadelforsten – wie etwa auf dem Foto im Artikel zu sehen – sind in diesem Entwurf überhaupt nicht erwähnt und können demzufolge auch weiterhin als solche genutzt und wieder nachgepflanzt werden.

 

8. Lediglich im FFH-Gebiet soll der Nadelholzanteil in den Laubwaldgrundbeständen nicht auf über 10 % gesteigert werden dürfen. Das ist im europäisch geschützten Buchenwaldtyp “Waldmeister-Buchenwald“ europaweit nicht gestattet und ist naturschutzfachlich auch nicht anders möglich. Aber selbst hier gibt es kein absolutes Verbot einer Nadelholzbeimischung und ihrer nachhaltigen Nutzung. Was also wollen die im Artikel zu Wort gekommen Forstleute noch ?!

 

9. Einige waldökologisch falsche Aussagen bedürfen ebenfalls dringend einer Richtigstellung:

· Die Annahme, Artenvielfalt sei das Ergebnis der praktizierten Waldbewirtschaftung, ist falsch. Die aktuelle Artenvielfalt in unseren Wäldern – wie auch in allen anderen (bewirtschafteten) Lebensräumen - lässt überall zu wünschen übrig und ist über die

letzten Jahrzehnte fast überall rückläufig. Vermehrtes Auftreten von Arten des Offenlandes in Wäldern ist kein Zeichen von waldökologischer Qualitätssteigerung – eher im Gegenteil. Wahr ist dagegen, dass die anzutreffende Vielfalt an lebensraumtypischen Arten von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in wirklich naturnahen Wäldern – erst recht in unberührten Naturwaldparzellen – bedeutend höher ist als in den Wirtschaftsforsten. Von echten Urwäldern, die es bei uns

überhaupt nicht mehr gibt, ganz zu schweigen …

 

· Die Aussage, der Holzreichtum des Elms “komme aus der Bewirtschaftung des Gebietes“, ist unhaltbar. Wie reich der Elm an Holz wäre, wenn der Mensch ihn nichtüber Jahrhunderte bewirtschaftet hätte, kann keiner sagen. Es ist aber davon

auszugehen, dass es im Elm nicht weniger Holz gäbe, wenn dort nicht gewirtschaftet würde, sondern eher im Gegenteil. Die potentielle natürliche Vegetation wäre hier ein weitgehend geschlossener Buchenwald – reich strukturiert mit allen Altersklassen, sowohl vertikal wie horizontal. Was davon finden wir heute noch im bewirtschafteten Elm vor?! Einen eher beklagenswerten Rest …

 

· Die Aussage, der Wald sehe so aus wie er aussieht, “weil wir ihn bewirtschaften“ stimmt dagegen. Nur – wie sieht er denn aus, unser Wald?! Ist das der von Forstgenossen angestrebte Idealzustand? Das Vorkommen immer weniger alter hoher Bäume durch übermäßige Entnahme, ein zu geringer Anteil an stehendem und liegendem Totholz als Lebensstätten für eine immense Vielzahl an Bewohnern, wenig bis gar nicht vertikal strukturierte Altersklassenwälder, zunehmende

Benutzung und Störung des Waldes durch private Brennholzwerbung – selbst in der Brut- und Setzzeit, wo regulär jeder Hund an die Leine gehört?!

 

· Diese Liste könnte noch beliebig fortgeführt werden … Fazit: Nein, der aktuelle Zustand der Wälder ist wirklich kein erstrebenswertes Idealbild. Hier kann und muss sehr vieles verbessert werden zum Schutz und zur Förderung der Artenvielfalt in

unseren Wäldern allgemein – aber erst recht und prioritär in Wald-FFH-Gebieten, also den für den Naturhaushalt und die Artenvielfalt wertvollsten Waldgebieten überhaupt, die wir haben.

 

· Das aktuell zu beobachtende Absterben vieler Eschen hat eine eingeschleppte Pilzerkrankung als Ursache, die nur wenig bis nichts mit den Standortverhältnissen zu tun hat. Hier der aus Nordamerika stammenden Douglasie als “geeigneter Baumart aufgrund ihrer höheren Trockenresistenz“ das Wort zu reden, macht wenig Sinn. Die Aussage “der Baum wachse schnell“ macht die Motive der Befürworter indessen deutlich: Man strebt vordergründig schnellen Holzertrag an – anstelle einer ökologisch sinnvolleren Auswahl heimischer Laubbaumarten, die zudem höherwertiges Holz produzieren. Dieses Denken kann in einem FFH-Gebiet nicht im Vordergrund stehen, hier geht es um andere Prioritäten.

 

Der Inhalt dieses “Positionspapiers Elm“ ist zwischen den Kreisgruppen Wolfenbüttel des NABU und des BUND, der Kreisgruppe BUND Helmstedt sowie der Ortsgruppe Schöppenstedt des NABU inhaltlich abgestimmt und findet dort volle Unterstützung.

 

Ansprechpartner:

Dipl.-Biol. Eckart Prause

NABU Wolfenbüttel

2. Vorsitzender

MAIL: e.prause@nabu-wf.de

Leserbrief zum Bericht –Forstwirte fürchten mehr Bürokratie/ BZ Wolfenbütteler Zeitung vom

07. November 2012,

gesendet am 08.11.2012 an die Braunschweiger Zeitung, Redaktion Wolfenbüttel

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse habe ich den o.a. Bericht gelesen und möchte Ihnen dazu nachfolgenden Leserbrief mit der Bitte um Veröffentlichung übersenden.

Die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung nach EU-Naturschutzrecht ist durch den Landkreis Wolfenbüttel als Mindestschutz zu fordern und zu erlassen!

Die neue Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Elm bedeutet gesetzliche Verpflichtung zur Sicherung und Erhaltung der NATURA 2000–Gebiete, der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (FFH-Richtlinie).

Die Forstleute sollten es endlich akzeptieren, dass die Naturgebiete im Elm so zu sichern sind, dass ein guter Erhaltungszustand gewahrt oder wiederhergestellt werden kann.

Dies ist eine Forderung der Europäischen Union.

In den vergangenen Jahren wurde im Elm eine regelrechte Kahlschlagpolitik durch die Forst betrieben. Die Bürger protestierten schärfstens. Etwa die Hälfte ist Staatswald, das heißt, dem steuerzahlenden Bürger gehört dieser Wald mit.

Vor Jahren wurde oberhalb von Sambleben großflächig der Altbuchenbestand vernichtet. Im FFH-Gebiet "Nordwestlicher Elm" an der Elmstraße nach Königslutter/Landkreis Helmstedt wurden großräumige Kahlschläge geschaffen; dies unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit! 

In zahlreichen anderen Gebieten im Elm finden ebenfalls Kahlschläge statt. Die für den Naturschutz zuständigen Behörden haben hier tatenlos zugesehen und nichts unternommen.

Diese schweren Naturzerstörungen, insbesondere durch die Landesforsten, müssen sofort und auf Dauer gestoppt werden.

Die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung Elm ist nach EU-Recht und auch aus Natur- und Artenschutzgründen dringend erforderlich und durch den Landkreis Wolfenbüttel zu erlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Jürgens

Schöppenstedt

(Vorsitzender der NABU-Ortsgruppe Schöppenstedt)

 

 

 

Kahlschläge im Lah (südlich vom Elm, nahe Schöppenstedt), Oktober 2012. Begündung: forstwirtschaftliche Maßnahmen

 

 

 

 

 

 

           

Braunschweiger Zeitung 12.07.2011

 

              

 

Heute herrscht im Elm nur nöch gähnende Leere und Erosion

... ich bin eine Bürgerin, die in 50 Lebensjahren keine derartigen Abholzungen im Elm erlebt hat. Bereits seit einigen Jahren ist zu bemerken, dass im Elm vermehrt Bäume eingeschlagen, aber nicht ersetzt werden. Das Ausmaß des brutalen, raubbauartigen Abholzens hat jetzt aber Dimesionen erreicht, wo Umweltschutzorganisationen aktiv werden müssten, sonst hat der Elm bald keine Überlebenschance mehr. Inzwischen werden auch andere Menschen aufmerksam und beschweren sich bei der Zeitung, um die Öffentlichkeit zu informieren. Man kann das auf der Internet-Seite des Helmstedter Teils der Braunscchweiger Zeitung sehen. Die Forstbehörde negiert die Aussage eines Lesers, der sagt, dass zur Brut- und Setzzeit Arbeiten erfolgen.

 

Ich war gestern im Elm, um Fotos von den Zerstörungen zu machen, als ich dann doch Kettensägengeräusche vernahm. Ich ging dem nach und wurde auch fündig. Ein großer Traktor stand dort mitten im Wald und wurde dort beladen. Nicht nur der tropische Regenwald ist durch Chinas Holz-gier bedroht. Als ehemals sehr aktive Motorradfahrerin kenne ich den Wald noch in Richtung Königslutter/Langeleben mit großen Laubbäumen, deren Kronen die Straße im Sommer beschatteten. Dort, wo diese Bäume einst die Straße in tiefen Schatten legten, herrscht heute gähnende Leere und Erosion. Keine Spur von Nachpflanzungen! Hier wird nur noch ausgebeutet. Auch ehemalige Forstbeamte, die heute bereits im Ruhestand sind, erheben große Vorwürfe gegen das heutige "Forstmanagement".
 

Ich habe im Elm Einschlagflächen gesehen, wo man einfach brutal mit riesigen Maschinen durch bestehende Jungbaumbestände gefahren ist, die großen Bäume unter Inkaufnahme der großflächigen Beschädigung vieler umgebender Jungbäume gefällt und die Stämme herausgezogen hat. Dass dort viele Bäume beschädigt hinterlassen wurden und jetzt Krankheiten preisgegeben sind, interessiert niemanden. Da ich in direkter Nähe des Elms aufgewachsen bin, weiß ich seit Kindheitstagen, dass man dort auch Holz einschlägt. Nach allem, was mir einst ein Förster über nachhaltige Forstwirtschaft erzählt hat, erkenne ich aus dem derzeitigen Geschehen, dass dort nur auf Profit und ohne Nachpflanzung und Umgebungsschonung gearbeitet wird. Ich habe auch den Verdacht, dass Arbeiter am Werk sind, die keine Fachkenntnisse haben. Mit den riesigen Lücken, die man dem Elm zugefügt hat, hat er absolut keine Chance mehr gegen Stürme. Bald wird es die ersten kompletten Kahlstellen geben und niemand hat wirklich hingesehen.

Der Elm ist nominell noch immer der größte zusammenhängenden Buchenbestand Norddeutschlands. Das kann sehr bald revidiert werden.


E-Mail von Anette Behrens an den NABU Braunschweig. Uns übermittelt am 02.06.2012.

 

 

Übermäßige Rodung im Elm. Hier nur ein Beispiel von vielen.

 

 

Das Übel begann mit der Umwandlung der Landesforsten in Niedersachsen zu einem Wirtschaftsunternehmen.

 

Anfang 2011 erklärte deren Präsident Merker, dass jährlich 110 Millionen Euro umgesetzt und 28 Millionen Gewinn erwirtschaftet wurden. Davon fließen 20% an das Land, das sind knapp 6 Millionen Euro.

 

Hieraus ist zu entnehmen, dass die Forstämter in Niedersachsen gezwungen werden, gewinnorientiert zu arbeiten. Und jedes will das Beste sein.

 

Laut Herrn Rieckmann vom Forstamt Wolfenbüttel ist der Elm ein reiner Nutzwald für die Forst. Denn wie sagt er so schön und ehrlich: “Die Rodung ist legitim, da auch das Forstamt Wolfenbüttel Gewinn machen wolle wie jedes andere Unternehmen auch.”

 

Der gesamte Elm ist Landschaftsschutzgebiet. Doch was heißt das? Nichts.

In Landschaftsschutzgebieten bestehen in der Regel nur geringe Auflagen für die land- oder forstwirtschaftliche Bodennutzung.

 

 

Im Frühjahr 2011 wurden an der L290 zwischen Königslutter von dem Forstamt Wolfenbüttel angeblich aus Gründen der Verkehrssicherheit zahlreiche Bäume. insbesondere Buchen, gefällt.

Auf Hinweis des NABU Schöppenstedt hat sich inzwischen der Landrat des Kreises Helmstedt mit dieser Maßnahme befasst und nach uns vorliegenden Informationen Folgendes festgestellt:

1. Das Forstamt hat die erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nicht berücksichtigt.

2. Die Maßnahme führte zu einer erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes.

3. Die Maßnahme hat vollständig im FFH-Gebiet 153 "Nordwestlicher Elm" stattgefunden.

 

Zu der Rodung mit den übermächtigen Maschinen schreibt der Vorsitzende des BUND Helmstedt, Weber, Folgendes:

 

Was geschieht beim Befahren von Waldböden?

Über Regenerationsprozesse ist das Wissen derzeit noch unzureichend. Auf befahrungssensiblen Substraten ist noch Jahrzehnte nach der Befahrung deren Einfluss auf den Bodenlufthaushalt zu erkennen. Befahrungsschäden müssen als Hypothek für eine am Nachhaltigkeitsgrundsatz orientierte Waldbewirtschaftung verstanden werden (SCHÄFFER 2002).

(Beim Befahren der Rückegassen mit den Harvestermaschinen) wird der Boden physikalisch verdichtet durch Pressung grober und mittelfeiner Poren. Die erste Überfahrt hat den größten Effekt.

 

Bei druckempfindlichen Böden (dem überwiegenden Waldflächenanteil) ist eine Bodenregeneration oftmals in Jahrzehnten bis zu einem Jahrhundert nicht möglich.

 

Schwere Funktionsverluste durch stark erhöhte CO2-Konzentrationen in der Bodenluft und stellenweise sogar Schwefelwasserstoffe und lebensfeindliche Methanlinsen sind die Folge.

 

Ein solcher Boden ist praktisch tot und wird auch perspektivisch durch biologische Aktivität nicht mehr belebt (ERLER 2009).

 

 

Betroffen und beeinträchtigt wurde der Lebensraumtyp "Waldmeister Buchenwald". Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebietes führen können.

Eine solche erhebliche Beeinträchtigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

4. Das Forstamt Wolfenbüttel wurde aufgefordert, beabsichtigte Sanierungsmaßnahmen zu benennen.

5. Bei Umsetzung der europäischen Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in nationales Recht ist davon auszugehen, dass derartige Maßnahmen künftig sogar den Tatbestand einer Straftat erfüllen können.

 

50 % des Waldes in Privatbesitz. Im Internet fanden wir folgende Bemerkungen zum Bundeswaldgesetz 2006 für Privatbesitzer:

 

Frage: Darf man Wald komplett roden, also einen Kahlschlag durchführen?

Antwort: Ein Kahlschlag ist nicht grundsätzlich verboten, er darf nur keine freilandähnlichen Verhältnisse nach sich ziehen. Es besteht die Pflicht, den Wald wieder aufzuforsten. §9 (1) + (2), § 11

 

Frage: Darf man jeden Wald betreten? Darf der Waldbesitzer das Betreten des Waldes verbieten?

Antwort: Grundsätzlich ist das Betreten des Waldes jedermann gestattet. Der Waldbesitzer darf dies nicht verbieten, sehr wohl kann die zuständige Behörde den Zugang beschränken. §14 (1) + (2)

 

Frage: Muss man sich als Privatwaldbesitzer um seinen Wald kümmern?

Antwort: Jein. Wenn man Verfechter eines “naturbelassenen” Waldes ist, kann man seinen Wald in einem gewissen Rahmen sich selbst überlassen. § 11 sagt lediglich “Der Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden”, es gibt z. B. keine Regelung, wie und in welchen Abständen der Wald durchforstet werden muss. Es gibt allerdings auch hier Einschränkungen. Wenn sich z. B. der Borkenkäfer auf einem Waldgrundstück ganz besonders heimisch fühlt, weil frisch geschlagenes Holz in Mengen umherliegt, ist der Waldbesitzer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

Erklärung des Landwirtschaftsministerium Niedersachsen:

Damit private Waldbesitzer ihren Wald im Rahmen gesetzlicher Vorgaben bewirtschaften können, zahlen Bund und Land Fördermittel für zahlreiche forstwirtschaftliche Maßnahmen. Ziel ist es, die Ertragslage privater Waldeigentümer so zu verbessern, dass sie ihren Wald erhalten und noch vergrößern können.

 

BUND, Nabu, ähnliche Institutionen und auch die Bürger sollten weiterhin wiederholt und eindringlich, wie auch schon jetzt, begangene Waldschäden im Nachhinein anzuprangern.

Nach dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein.“

 

Die u. E. wirksamste Möglichkeit zur Eindämmung der übermäßigen Holzernte wäre jedoch, wenn die Forst lediglich kostendeckend und nicht gewinnorientiert wirtschaften darf. Hierbei ist natürlich erforderlich, dass die Ausgaben überwacht und größere Anschaffungen von Fachgremien genehmigt werden.

Dieses kann jedoch nur von der Politik erreicht werden.

 

Und auf den Elm beschränkt auch von den Landräten, mehr als bisher auch öffentlich unterstützt von den umliegenden Gemeinden Cremlingen, Königslutter, Schöningen und Schöppenstedt, die noch immer stolz mit dem größten Buchenwald Norddeutschlands werben.

 

Unabhängig davon sollte die Forst von der Naturschutzbehörde verpflichtet werden, sich sämtliche Eingriffe ab einer gewissen Größenordnung durch die Naturschutzbehörde vor Arbeitsausführung genehmigen zu lassen.

 

Im Fall des Kahlschlages im Elm war die Genehmigung durch die Naturschutzbehörde aufgrund der

 

Abweichungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes

vom Bundesnaturschutzgesetz

nicht erforderlich!

 

Es geht nicht an, dass die Länder nach Lust und Laune das Bundesnaturschutzgesetz durch eigene Verordnungen, wie in Niedersachen durch den ehemaligen Umweltminister Sander geschehen, aushebeln.

 

Wie sagte er doch so schön:„Wir wollen, dass die Menschen rausgehen und aktiv ihre Umwelt entdecken“. Wir werden es weiterhin tun, Herr Sander, und die maßlose Rodung unserer Wälder anprangern.

Naturschutzgesetz § 10

 

Aufgaben der Naturschutzbehörden.

(1) Die Naturschutzbehörden haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des Rechts des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die zur Durchführung dieser Vorschriften notwendigen Maßnahmen und Anordnungen zu treffen.

 

(2) Die Naturschutzbehörden haben bei ihren Planungen und Maßnahmen alle Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich wesentlich berührt sein kann, so rechtzeitig zu beteiligen, dass diese ihre Belange wirksam wahrnehmen können. Soweit wesentliche Belange der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft berührt werden, sind deren Berufsvertretungen zu beteiligen.

Nachstehenden Eintrag hinterließen wir am 6. April 2011 auf der Seite des Tourismusverbandes Wolfenbütteler Land e. V.

 

Der Webmaster der Seite gab ihn noch am selben Tag weiter an den Landkreis Wolfenbüttel mit der Bitte um Beantwortung. Auf diese warten wir noch heute.

Jürgen Mewes sagt:
6. April 2011 um 14:45


“Im 470 qkm großen Naturpark Elm-Lappwald wölbt sich der Elm als mächtiger, 20 km langer, ca. 8 km breiter und bis zu 322 hoher Bergsattel aus der Landschaft. Das Reitlingstal, ein besonders geschützter Talkessel, beherbergt u.a. die älteste Siedlungsstätte im Elm. Hier im Elm, Norddeutschlands größtem und schönsten Buchenwald, lässt es sich gut wandern und verweilen. Im Frühjahr bezaubern die zarten Grüntöne, im Sommer die Kühle spendenden Wälder und die Lichtspiele den Wanderer. Im Herbst können Naturfreunde den “Indian Summer” auf niedersächsische Art erleben. Neben ausgedehnten Wanderwegen, unterbrochen von gemütlichen Waldgaststätten, können hier die vielfältigsten Sehenswürdigkeiten entdeckt werden.”

So werben Sie auf Ihrer Webseite für den Elm, aber auch auf der Grünen Woche in Berlin für den (ehemals) schönsten Buchenwald in Norddeutschland. Doch kennen Sie den Elm wirklich? Kühle kann man sicher “genießen”, im starken Wind auf den von ungezählten Buchen freigeräumten Flächen. Ausgedehnte Wanderwege? Nur auf der Karte. Die Wege dienen eher einem Survivaltraining. Von Rodungsmaschinen zerstört, mit gefällten Buchen gesperrt, setzen sie ein ausgedehntes Training im Fitnessraum voraus.
Ich traf vorgestern ein älteres Ehepaar aus Hannover mit einer gerade gekauften Wanderkarte in der Hand, das zwischen den geschlagenen Buchen herumirrte. “Wir sind extra hierher gekommen, um einmal einen hügeligen Wald zu durchwandern. Und nun dieses! Wir kommen ganz sicher nicht wieder.”

Haben Sie sich die gerade laufende Rodungsaktion beidseits der Straße von Königslutter nach Langeleben bis in die Wanderwege hinein angesehen? NABU spricht von Kahlschlag (Artikel in der BZ mit Foto von mir vom 06.04.2011), den es in der naturnahen Forstwirtschaft nicht mehr geben sollte.

Der Elm ein Landschaftschutzgebiet? Nein, es ist laut Herrn Rieckmann vom Forstamt Wolfenbüttel ein reiner Nutzwald für die Forst.

Denn wie sagt er so schön und ehrlich: “Die Rodung ist legitim, da auch das Forstamt Wolfenbüttel Gewinn machen wolle wie jedes andere Unternehmen auch.”

Schönster Buchenwald? Nein, das kann man schon lage nicht mehr behaupten.
Ich behaupte dies zwar auch noch auf meiner Webseite. Aber inzwischen mit schlechtem Gewissen.

Schöne Grüße aus Schöppenstedt und über eine Antwort würde ich mich freuen.

Jürgen Mewes

 



Björn Reckewell sagt:
6. April 2011 um 18:58


Guten Tag Herr Mewes!

Ihr Kommentar wurde zum Landkreis Wolfenbüttel mit der Bitte weitergeleitet, Ihrem Wunsch nach einer Antwort nachzukommen. So lange darf ich Sie noch um etwas Geduld bitten.

Viele Grüße,
Björn Reckewell
 

 

                                                                                                                               Königslutter, den  10. April 2011

Leserbrief in der Braunschweiger Zeitung zu dem Artikel „Kahlschlag im Elm“

Auch ich habe kein Verständnis für den „Kahlschlag“, der m.E. sogar verboten ist. Das Argument des Leiters des Forstamtes Wolfenbüttel es handele sich um eine Verkehrssicherungsmaßnahme ist absurd, weil einzelne Bäume in der Nähe der Straße stehen geblieben und jetzt einem Sturm ohne Schutz der anderen Bäume direkt ausgesetzt sind. Zumal einzelne Sturmböen durch den „Tunneleffekt“, der durch das Abholzen einer Schneise in der Hauptwindrichtung auftreten wird, jetzt besonders heftig sein werden. Außerdem stehen entlang der Landstraße noch Waldstücke, die diese „Sonderbehandlung“ noch nicht erhalten haben. Ist die Straße durch diese Waldstücke nicht gefährdet? – Ich jedenfalls habe in meinem langen Leben gerade auf dem abgeholzten Waldstück noch keinen Windbruch an der Straße erlebt, obwohl gerade dort durch den Brand in den dreißiger Jahren auf der gegenüberliegen Seite und durch Abholzungen nach dem Kriege auch Kahlflächen entstanden waren, die sicher zu stärkeren Windeinwirkungen geführt haben.

Auch das weitere Argument, man müsse auch als Staatsbetrieb Gewinn machen, zieht schon deswegen nicht, weil man aufgrund dieser Maßnahme der Staatsforst das Zertifikat einer nachhaltigen Holzwirtschaft entziehen müsste – aber wer kann das schon? – wodurch das Holz zu Schleuderpreisen verkauft werden müsste. – Wo sind die Stimmen der Politiker, die sich zumindest vor Wahlen immer um eine lebenswerte Umwelt kümmern: „Der Elm ist die grüne Lunge in Ostniedersachsen!“?

Aus einigen der Leserbriefe* ist deutlich zu erkennen, dass die Schreiber entweder den Ort  der Abholzung noch gar nicht gesehen haben und/oder von vornherein gegen den Nabu eingestellt oder besonders „behördengläubig“ sind: „Der Forstamtsleiter muß ja wissen, was er tut!“ – Warum sich eigentlich gegen Asse, Castortransporte oder den Bahnhof in Stuttgart auflehnen? – Hinter den Protesten steht ja wohl nur eine bestimmte Partei und der Nabu.

Friedrich Langenheim

 

*  Anmerkung vom Webmaster:  Die von Herrn Langenheim erwähnten weiteren Leserbriefe liegen uns leider nicht vor.

            

 

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