8 Hühnermastanlagen in den Landkreisen Peine und Wolfenbüttel geplant

 

 

Einführung

 

 

Sind Sie schon einmal an einer der absichtlich unauffällig in schlichtem Grau gehaltenen Hühnermastanlagen oder Brütereien vorbei gefahren und haben sich gefragt, wie es wohl darin aussehen mag?

 

Haben Sie gewusst, dass sich in einer Mastanlage zigtausende von Hühnern befinden und eng aneiander gepfercht im Durchschnitt 33 Tage auf ihren Tod im Schlachthof warten? Dass zwischen ihnen etliche schon vor der Schlachtung sterben und von ihren Leidensgenossen aufgepickt werden? Quelle: ETN  (Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.)

 

Sie finden das schlimm? Ist es nicht, denn nach den ab 01. Januar 2010 geltenden EU-Richtlinien dürfen bis zu 20 Tiere mit einem Gesamtgewicht von insgesamt 33 kg auf einen Quadratmeter eingepfercht werden. Jedem Huhn stehen somit 500 qcm zu.

Das entspricht einer Fläche von 20 x 25 cm, kleiner als eine DIN - A4 - Seite.

      Durch einen Klick auf das Foto gelangen Sie zu einem Film des ETN über das Leben in einer Hühnermastanlage.

 

Haben Sie gewusst, dass in Brütereien von den Legehühnern nur die Hennen überleben dürfen? Kaum aus dem Ei geschlüpft, werden die Küken nach ihrem Geschlecht getrennt auf Transportbänder geworfen, die Hennen für den Schlachthof, die Hähnchen zum Vergasen.  

 

Proteste seitens der Bevölkerung gibt es fast ausschließlich nur in der Nähe neu geplanter Anlagen. Doch diese richten sich leider überwiegend nur gegen die Betreiber, aus Angst vor dem Gestank und der finanziellen Abwertung ihrer Häuser.

 

 

 

 

Logo der Bürgerinitiative Denkte/Sottmar gegen Massentierhaltung

 

Hier geht es nur um die frische Luft! Von dem Leid der Tiere ist leider nicht die Rede.

 

 

 

 

Wie es den Tieren in den Gettos ergeht, können Sie auf dem von ETN bei youtube veröffentlichten Film sehen. Sie müssen nur auf das oben rechts befindliche Foto klicken. Aber Vorsicht, es ist nichts für schwache Gemüter!

 

Aber auch Rinder und Schweine erleiden schreckliche Qualen. Lesen Sie den weiter unten zu findenden Bericht von TASSO e.V.

 

p.s. Haben Sie schon eimal Ihren Bundestags- oder Landtagsabgeordneten gefragt, was er von dieser Qual der Tiere hält?

 

Haben Sie Interesse uns Ihre Meinung zu diesem Thema zu schreiben und den Wunsch, das diese hier veröffentlicht wird? Dann schicken Sie uns eine bitte ein E-Mail.

 

Kennen Sie das deutsche Tierschutzgesetz?

Berichte und Anmerkungen

 

Datum Titel veröffentlicht von
26.08.2010 Warum kämpft Herr Klein nur für die Interessen der Bewohner? Webmaster
12.08.2010 Eine unüberlegte und gefährliche Aufforderung der Albert-Schweizer-Stiftung Albert-Schweizer-Stiftung
11.08.2010 Schlachthof in Wietze wird gebaut. Baustellenbewachung mit Hunden und Scheinwerfern. Cellesche Zeitung
10.08.2010 Polizei räumt Baugelände in Wietze für Schlachthof Braunschweiger Zeitung
28.07.2010 Uelzen: 40.000 Hühner qualvoll verendet dpa
20.07.2010 Was die Braunschweiger Zeitung aus einem Leserbrief macht Webmaster
17.07.2010 Hähnchenmast-Gegner in der Region geben nicht auf Braunschweiger Zeitung
16.07.2010 Geflügelschlachthof in Wietze darf gebaut werden dpa
04.02.2010 Anzeige der Firma Wiesenhof in STERN, Ausgabe vom 04.02.2010 Zeitschrift "Stern"
09.05.2007 Ein Quadratmeter Stall soll (ab 01. Januar 2010) für 20 Hühner reichen Zeitschrift "Die Welt"
23.12.2009 "Der Hühnermist landet direkt auf dem Acker" Braunschweiger Zeitung
23.12.2009 Bürger übergeben Einwendungen gegen Hühnermastanlagen an Landkreis Wolfenbüttel Udo Starke
08.12.2009 Klimasau Schlachthof Wietze - Gemeindepolitiker sehen Zukunft in der Geflügelmast utopia.de
08.04.2010 Missstände auch auf deutschen Rinder- und Schweine-Schlachthöfen TASSO e.V.

 

Auf seiner Homepage http://www.stefanklein-mdl.de/ setzt sich der Niedersächsische Landtagsabgeordnete Stefan Klein mit nachstehendem Beitrag dafür ein, dass die Kommunen Einfluss auf die Genehmigungsverfahren nehmen können:

 

Wird die A7 zum “-Highway” ?

 

In der Umgebung von Lesse und Cramme sollen neue Hühnermastställe entstehen, die als Zulieferer für einen großen Schlachthof in Celle dienen würden.
Durch den geplanten Neubau von Hühnermastställen in der näheren Umgebung von Lesse und Cramme befürchten die Anwohner negative Auswirkungen durch Geruchs-, Lärm- und Schadstoffimmissionen.

 

Die Bürger haben Ihren berechtigten Protest bereits zum Ausdruck gebracht. Im September 2009 wurden von der Bürgerinitiative gegen die Anlagen nahe Lesse Oberbürgermeister Klingebiel und den Bürgermeistern Klein und Eppers bereits über 300 Unterschriften übergeben. Die Bürgerinitiative trifft sich regelmäßig, um den Bau der Anlagen nahe Lesse zu verhindern. Der Rat der Stadt Salzgitter hat eine Resolution verabschiedet und eine Stellungnahme der Verwaltung, in die die Bedenken von Politik und Bürger/innen eingearbeitet wurden.

Die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Marcus Bosse und Stefan Klein haben in einer Landtagsanfrage die Planungen zum “-Highway auf der A7″ hinterfragt und sind sich sicher, dass diese beiden Standorte nur der Anfang von Stallneubauten in unserer Region darstellt. Nach Schätzungen werden für eine Kostendeckung des Celler Schlachthofes mindestens ca. 200 Hühnermastställe in der Region benötigt.
Dieser Zustand ist so für die Region nicht hinnehmbar.

Gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag fordern sie von der Landesregierung mehr Planungs- und Entscheidungskompetenzen für die Kommunen, um tatsächlich Einfluss auf die Genehmigungsverfahren nehmen und unter Umständen auch Anlagen verhindern zu können.

 

 

Anmerkung

Herr Klein hat auf seiner Seite eine Kontaktadresse, über die man ihn mit einem Klick erreichen könne. Ich machte davon Gebrauch und bat ihn, sich nicht nur für die Interessen der Bewohner einzusetzen, sondern auch gegen die qualvolle Haltung der Tiere zu protestieren.

Nachdem er nicht auf meine erste Nachricht geantwortet hatte, bat ich in einem zweiten Schreiben nochmals darum. Auf eine Antwort warte ich noch heute und wahrscheinlich für alle Zeiten.

 

Die Albert-Schweizer-Stiftung fordert mit E-Mails vom 12.08.2010 Bezieher ihres Newsletter auf, nachstehendes Schreiben zu unterzeichen und an die EU-Kommission zu schicken:

 

Sehr geehrter Herr EU-Kommissar Cioloş, sehr geehrter Herr EU-Kommissar Dalli,

erfreut habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) durch ihr wissenschaftliches Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) in zwei aktuellen Gutachten über das Wohlbefinden von Masthühnern und von Masthuhnzuchttieren (Elterntieren) zu weitreichenden Schlüssen im Sinne des Tierschutzes gekommen ist.

Ich fordere Sie dringend auf, diese wissenschaftlichen Erkenntnissen in vollem Umfang in Ihren Bericht an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union aufzunehmen und nachhaltige Verbesserungen, sowohl bei der Zucht als auch bei den Haltungsbedingungen, einzufordern.

Ich bin froh, dass die EU in Art. 13 des EU-Arbeitsweisevertrages Tiere als fühlende Wesen anerkannt und versprochen hat, den Erfordernissen ihres Wohlergehens künftig in vollem Umfang Rechnung tragen zu wollen. Umso unverständlicher ist es, dass gegen Überzüchtungen, die zu gravierenden Gesundheitsproblemen bei den Tieren führen, nicht eingeschritten wird. Die EFSA hat festgestellt, dass bei den bislang üblichen Zuchtlinien Skeletterkrankungen und Probleme wie Knochenverformungen, Lahmheit, Hautentzündungen und plötzlicher Herztod vorprogrammiert sind, weil man in den letzten Jahrzehnten durch genetische Auswahl das Wachstum der Hühner um das Vierfache beschleunigt hat. Solche Zuchtformen erfüllen den Tatbestand der Tierquälerei und müssen verboten werden.

Bei den Elterntieren kommen schwere, dauerhafte Leiden hinzu, weil diese Tiere einerseits durch die Selektion auf schnelles Wachstum und hohen Muskelansatz ein ständiges starkes Bedürfnis nach hoher Futteraufnahme haben und andererseits ihre Fütterung stark beschränkt werden muss, um die Tiere auch noch nach Erreichen der Geschlechtsreife lebens- und zeugungsfähig zu halten. Bei Futtergaben, die den Hunger der Elterntiere stillen, würden sie - wie ihre Jungen - nach einiger Zeit unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbrechen.

Auch die momentan zulässige Besatzdichte bei Masthühnern von bis zu 39 oder sogar 42 kg - also über 25 Hühner - pro Quadratmeter Stallfläche ist viel zu hoch, da Tiere, die so eng aufeinander leben müssen, sich nicht mehr artgerecht bewegen und noch nicht einmal mehr ungestört ruhen können. Das AHAW-Gremium hat im Jahr 2000 festgestellt, dass das gleichzeitige Ruhen schon bei 19 Tieren je Quadratmeter gestört ist und dass oberhalb einer Besatzdichte von 20 Tieren ernste Probleme mit dem Wohlbefinden nicht mehr zu vermeiden sind.

 

Ich fordere sie auf, diesen Erkenntnissen Rechnung zu tragen und für ein sofortiges Verbot tierquälerischer Zuchtlinien sowie für eine Verminderung der Besatzdichte bei Masthühnern auf jedenfalls nicht mehr als 30 kg pro Quadratmeter - also 20 Hühner - einzutreten.

 

Außerdem sollte in dem kommenden Bericht festgehalten werden, dass die Zugabe von natürlichem Beschäftigungsmaterial sowohl bei Masthühnern als auch bei Elterntieren notwendig ist, damit die Tiere ihr angeborenes Erkundungsverhalten ausleben können.

Ich erinnere abschließend daran, dass in der Richtlinie 2007/43/EG mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern festgehalten wurde, neue wissenschaftliche Erkenntnisse rasch in die Richtlinie einfließen zu lassen. Dafür ist die Zeit nun reif!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Schreiben finden Sie unter der Überschrift "Hühnermast-Richtlinie verschärfen" auf folgender Internet-Seite:

http://albert-schweitzer-stiftung.de/tierschutz-aktiv/petitionen/huhnermast-richtlinie-verscharfen

 

Anmerkung

 

Wir haben der Stiftung mitgeteilt, dass wir grundsätzlich gegen die Einrichtung vom Mastbetrieben sind und daher den Brief nicht unterschreiben werden. Mit unserer Unterschrift zu diesem Schreiben würden wir uns für den Erhalt derartiger Betriebe aussprechen und zudem 20 Hühner auf einem Quadratmeter für artgerecht halten. Ein Huhn auf der Fläche von 20 x 25 cm! Übrigens bedeutet diese Forderung keine Verbesserung, da die EU-Richtlinie ab dem 01.01.2010 die Fläche für 20 Hühner festgelegt hat.

 

Darauf sollen wir uns für alle Zeiten festlegen? Nicht mit uns.

 

 

Bericht der Celleschen Zeitung vom 11.08.2010

 

Rothkötter drückt aufs Tempo

Nach der spektakulären Räumung des Besetzercamps am Dienstag sind in Wietze die Arbeiten am Schlachthofgelände fortgesetzt worden. Arbeiter haben den Bauzaun inzwischen vollständig um das Gelände gezogen. Außerdem wurden mobile Scheinwerfer aufgebaut.

WIETZE. Gestern Mittag haben mehrere Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes mit Hunden das von Rothkötter erworbene Grundstück bewacht. Die Wachleute gehen regelmäßig auf Patrouille, um das Gelände zu kontrollieren. Darüber hinaus haben bereits die Arbeiten für eine Baustraße begonnen.

Unterdessen teilte Polizeisprecher Christian Riebandt mit, dass von den 16 Besetzern, die sich am Dienstag teilweise im Boden verankert und in Betonvorrichtungen aneinander gekettet hatten, niemand aus der Region Celle komme. „Sie sind nahezu aus dem gesamten Bundesgebiet, unter anderem aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen“, sagte Riebandt gestern der Celleschen Zeitung. Sechs von ihnen seien polizeilich schon früher aufgefallen, etwa durch Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, hieß es. Diese sechs Personen bekamen daher ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für das Rothkötter-Gelände in Wietze, sagte der Polizeisprecher.

 

Unsere Anmerkung

 

Fast wie ein 4-Sterne-Hotel mutet der in Wietze im Aufbau befindliche Schlachthof aus. Jedoch übernachtet hier niemand. Hier werden wöchentlich "nur" 2.592.000 Hühner umgebracht und in den Tiefkühltheken der Discounter unseres Vertrauens beerdigt.

 

Das Foto entnahmen wir der Seite von wietze-info.de.

 

Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 10.08.2010

 

Polizei räumt Baugelände für Schlachthof

von Marcus Schlesag

 

Der Baubeginn des Geflügelschlachthofs in Wietze bei Celle steht offenbar kurz bevor. Die Polizei räumte gestern auf dem Gelände ein Protestcamp, genehmigt ist die Schlachtung von 2,6 Millionen Hähnchen je Woche. Auch Landwirte aus unserer Region liefern.

Bereits im Mai hatten Aktivisten das Gelände besetzt. Gestern fanden die Polizisten rund 20 Besetzer vor, 13 von ihnen hatten sich festgekettet. Einige hatten sich in einem eingegrabenen Wohnwagen verschanzt.

In Wietze will die Unternehmensgruppe Rothkötter nach eigenen Angaben 60 Millionen Euro investieren und sich von Mastbetrieben im Umkreis von 150 Kilometern mit Hähnchen beliefern lassen.

Auch Landwirte aus unserer Region planen den Bau von Mastanlagen. So sind im Kreis Peine bislang vier Hähnchenmast-Anlagen geplant, ebenso im Kreis Wolfenbüttel.

 

 

In diesem Camp protestierten Demonstranten gegen den geplanten Geflügelschlachthof in Wietze. Die Polizei räumte das Camp gestern. 

Foto: Peter Steffen/dpa

 

Die Standorte im Kreis Peine: 

Mehrum

Wendessen

Solschen

Alvesse

 

Standorte im Kreis Wolfenbüttel: 

Burgdorf

Groß Denkte

Cramme

 

Heute Abend befasst sich der Gemeinderat Burgdorf in einer Bürgerfragestunde mit dem geplanten Bau von zwei Ställen. Gegen mehrere der geplanten Anlagen hatte es in den Kreisen Protestaktionen gegeben – allerdings ohne nachhaltigen Erfolg. Tierschützer und Umweltverbände wenden sich gegen Massentierhaltung, pochen auf artgerechte Tierhaltung, Anwohner fürchten zudem Luftverschmutzung und Geruchsbelästigung.

 

Wie in Groß Denkte und Cramme sollen in Mehrum, Wendesse und Solschen je Mastperiode bis zu 40 000 Hähnchen aufwachsen, in Alvesse bis zu 84 800. Vorgesehen sind rund sieben Mastperioden im Jahr, jede dauert üblicherweise 35 Tage. Landwirte argumentieren, die Hähnchenmast sei für ihre Betriebe eine wichtige zusätzliche Erwerbsquelle, weil der Ackerbau immer unsicherer werde: Die Preise schwankten immer stärker, die Gewinne würden schmäler.

 

Am 28.07.2010 veröffentlichte DPA folgende Meldung:

 

Uelzen: 40.000 Hühner qualvoll verendet

 

Im Kreis Uelzen sind 40 000 Hühner verendet, nachdem bei hochsommerlichen Temperaturen die Lüftungsanlage in dem Maststall ausgefallen war.

 

Der Sprecher des Landkreises Martin Theine bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der „Allgemeinen Zeitung“ in Uelzen. Der Vorfall ereignete sich bereits am 10. Juli in Holthusen II, war aber zunächst nicht publik geworden.

Nach Angaben des Kreisveterinäramtes sollen die Tiere bei einem Kontrollgang des Betreibers am Nachmittag noch am Leben gewesen sein. Um 19.00 Uhr habe dieser dann alle Hühner leblos vorgefunden, berichtete der Kreissprecher. Die Veterinärmediziner stellten keine Verstöße gegen geltende Auflagen fest. Zu dem Unglück könnte ein nicht funktionierender Alarm auf das Handy des Landwirts beigetragen haben. Der wirtschaftliche Schaden soll bei 50 000 Euro liegen. Die Betreiberfamilie hat ein Gutachten in Auftrag gegeben.

„Solche industriellen Massentierhaltungen dürfen nicht mehr genehmigt werden“, forderte der agrarpolitische Sprecher der Grünen, Christian Meyer. „Das Land muss für bessere Haltungsbedingungen und mehr Kontrollen sorgen“, verlangte er.

Vom „Fluch der Massentierhaltung“ sprach Marianne König von den Linken. „Derartige Anlagen sind nicht tiergerecht, sondern Tierquälerei“, erklärte die Agrar-Expertin der Linken-Fraktion. „Dieser Vorfall ist auch ein Warnschuss für die vielen Mastanlagen, die im Umkreis des Schlachthofs Wietze entstehen.“ Trotz monatelanger Proteste von Anwohnern soll in Wietze (Kreis Celle) ein Geflügelschlachthof entstehen.

„Da sieht man mal wieder, wie riskant die Agrarindustrie ist“, hatte Eckehard Niemann von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft bereits am Dienstagabend kritisiert. „Bei bäuerlicher Auslaufhaltung wäre das nicht passiert“, betonte er. dpa

 

 

Was die Braunschweiger Zeitung aus einem Leserbrief macht

Unsere an die Braunschweiger Zeitung geschickte E-Mail

Hier die von der Braunschweiger Zeitung am 20.07.2010 erfolgte Veröffentlichung

Betreff: Leserbrief / Geflügelschlachthof in Wietze
Absender: "Jürgen Mewes" <520017433869-0001@T-Online.de>
Empfänger: <leser-seite@bzv.de>
Datum: 18. Jul 2010 00:02
-----------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

nur als kleine dpa-Meldung erschien in Ihrer Zeitung die erschreckende Nachricht, dass das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Geflügelschlachthofes in Wietze (Kreis Celle) erteilt hat. Genehmigt wurden zwei Schlachtlinien mit einer Gesamtkapazität von 2,592 Millionen Hähnchen wöchentlich.
Ein Huhn hat eine Länge von ca. 25 cm. 2.592.000 Hühner dürfen wöchentlich geschlachtet werden. Die getöteten Tiere hintereinander gereiht ergeben somit eine Strecke von 648 km. Das entspricht der Entfernung von Braunschweig bis vor die Tore von Paris.
Und das sind pro Jahr bei 50 Arbeitswochen 32.400 Kilometer. Der Erdumfang beträgt ca. 40.000 km. In etwas über einem Jahr würde die Strecke der in Wietze geschlachteten Hühner unsere Erde einmal umrunden. Guten Appetit.
Nach den ab dem 01. Januar 2010 geltenden und „zum Wohle der Tiere“ großzügig geänderten EU-Richtlinien dürfen in einer Mastanlage nur noch bis zu 20 Tiere mit einem Gesamtgewicht von insgesamt 33 kg auf einem Quadratmeter eingepfercht werden. Jedem Huhn stehen somit 500 qcm zu. Das entspricht einer Fläche von 20 x 25 cm, kleiner als eine DIN - A4 - Seite. Zum Wohle der Tiere?
Wo bleibt der empörte Aufschrei der Massen? Wo bleibt die Empörung der Politiker?
Jeder vom BP-Öl verschmierte Pelikan, jedes getötete Rehkitz, ja selbst die geglückte Rettung eines Huhns aus einem tiefen Brunnen treibt uns die Tränen in die Augen. Verstehe einer uns Menschen.


Empörung über die Hühnermast empfinden fast nur die Menschen in den betroffenen Ortschaften. Überwiegend beklagen sie sich über den Gestank, ihre eigene Gesundheit und den Verlust der Wertigkeit ihrer Häuser. Vom Leid der Tiere ist nur am Rande zu hören. Für die Hühner geht keiner auf die Straße. Und wenn doch, dann führt der Weg zum Supermarkt an die Tiefkühltheke.
 


Schöne Grüße
Jürgen Mewes
Küblinger Ring 17
38170 Schöppenstedt
 

            

Anmerkung:

Wie sie ersehen können, wurde lediglich der letzte Absatz veröffentlicht.

Zudem wurde nicht auf die Meldung über den Geflügelschlachthof Wietze sondern auf einen ganz anderen Artikel Bezug genommen.

Die schrecklichen Zahlen über die Anzahl der demnächst in Wietze geschlachteten Hühner wurden, aus welchen Gründen auch immer, weggelassen.

Wir hatten gehofft, mit diesem Brief unsere Mitmenschen vor Augen zu führen, welches Leid den Hühnern zugefügt wird.

Die Reaktion seitens der Leser zu dem kümmerlichen Rest unseres Briefes war gleich Null.

Warum die Kürzung des Briefes? Hat man der BZ seitens der mächtigen Lobby der Hühnermastbetreiber einen Maulkorb verpasst? Ist die BZ tatsächlich parteilos und unabhängig?

Wir haben die Redaktion der BZ am 25.07.2010 per E-Mail gefragt, aus welchem Grund die Kürzung des Briefes erfolgte. Erfolgt eine Antwort? Wir werden Sie informieren.

 

Die Erwiderung erfogte prompt. Mir wurde u.A. sinngemäß mitgeteilt, dass die genannten Zahlen den Lesern bekannt seien und daher nicht gesondert aufgeführt worden wären.

 

Frage an Sie: War Ihnen bekannt, dass wöchentlich in Wietze demnächst 2.592.000 Hühner geschlachtet werden?

 

 

(dpa) 16.07.2010

Geflügelschlachthof in Wietze darf gebaut werden

Wietze/Lüneburg - Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat am 28.07.2010 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des umstrittenen Geflügelschlachthofes in Wietze (Kreis Celle) erteilt (siehe Anlage). "Genehmigt werden zwei Schlachtlinien mit einer Gesamtkapazität von 2,592 Millionen Hähnchen wöchentlich", teilte das Gewerbeaufsichtsamt mit. Künftig sollen an sechs Tagen pro Woche 27 000 Tiere pro Stunde geschlachtet werden. Das Vorhaben würde die planungsrechtlichen sowie die umweltrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechen, heißt es in der Begründung.

Um einen umweltverträglichen Anlagenbetrieb zu gewährleisten, enthält der Bescheid zudem einige Auflagen, etwa zur Höhe des Schornsteins, zur Filterung der Abgase oder zur Staubbelastung. Ferner weist das Gewerbeaufsichtsamt daraufhin, dass die Anlage nach Inbetriebnahme umgehend hinsichtlich der Geruchs- und Lärmbelästigung für die Anwohner überprüft werden soll.

 

 

Eigene Anmerkung:

 

Ein Huhn hat eine Länge von ca. 25 cm.

 

2.592.000 Hühner dürfen wöchentlich geschlachtet werden. Die getöteten Tiere hintereinander gereiht ergeben somit eine Strecke von 648 km.

 

Das entspricht der Luftlinien-Entfernung von Braunschweig bis vor die Tore von Paris.

 

Und das sind pro Jahr bei 50 Arbeitswochen 32.400 Kilometer.

Der Erdumfang beträgt ca. 40.000 km.

 

In etwas über einem Jahr würde die Strecke der in Wietze geschlachteten Hühner unsere Erde einmal umrunden.

 

 

Errichtet werden soll der Schlachthof von der Fa. Rothkötter aus Meppen. Auf ihrer Internetseite ist kein Hinweis zu finden, dass sie auch Schlachthöfe betreibt. Sie empfielt sich lediglich als Futtermittelhersteller.

 

Ihr Leitspruch lautet:

Qualität - Service - Effizienz. Unser Handeln ist geprägt von der Verantwortung gegenüber unseren Tieren.

Auch der so genannte "Imagefilm" verheißt nur Gutes. Von Schlachtbetrieben ist nicht die Rede.

 

 

Reaktionen:

Wietzes Bürgermeister Wolfgang Klußmann fasste im Hinblick auf die Ansiedlung des Hühnerschlachthofes in Wietze seinen Gemütszustand in ein schönes Bild: „Der Kühlschrank ist angeschlossen, eine Flasche Sekt liegt schon drin. Ab und zu schaue ich nach, ob der Sekt noch da ist. Aber ich trinke ihn noch nicht.“

 

FDP-Ratsherr Hans-Jürgen Uher sagte: „Ich bin voll für das Projekt, hätte es aber besser gefunden, wenn die Bürger im Vorfeld umfassend über das Vorhaben informiert worden wären.“

 

Quelle: Cellesche Zeitung vom 17.09.2009

 

 

Anlage

 

Öffentliche Bekanntmachung des GAA Lüneburg vom 28.07.2010

Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Firma Celler Land Frischgeflügel GmbH, Haren-Hüntel)
Bek. d. GAA Lüneburg v. 28.07.2010 - Az.: LG000028990

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hat der Firma Celler Land Frischgeflügel GmbH, Im Industriepark 1, 49733 Haren-Hüntel, mit Bescheid vom 15.07.2010, Az.: 4.1-LG000028990-026 b, gem. §§ 4 und 10 BImSchG i. d. F. vom 26. 9. 2002 ( BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.8.2009 (BGBl. I S. 2723), in Verbindung mit § 1 und § 2 sowie der Nummer 7.2 Spalte 1 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. d. F. vom 14.3.1997 (BGBl. I S. 504) zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11.8.2009 (BGBl. I S. 2723), die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Geflügelschlachtbetriebes (Schlachtung und Zerlegung von Hähnchen ) am Standort 29323 Wietze, Nienburger Straße, Gemarkung Wietze, Flur 2, Flurstücke 25/2, 22/3, 21/2, 44/4, 44/6, 42/4, 339/42, 341/42340/42, 42/1, 27/5, 39, 38/2, 330/27 teilweise, erteilt.

Gemäß § 10 Abs. 8 Sätze 2 und 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) in der Fassung vom 29.5.1992 (BGBl. S.1001), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. I S. 2470), werden der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung als Anlage öffentlich bekannt gemacht. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 BImSchG durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

Mit dem Bescheid verbunden sind Nebenbestimmungen, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen.

Je eine Ausfertigung des vollständigen Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt vom 29.07.2010 bis einschließlich 11.08.2010 in den folgenden Stellen zu den dort genannten Zeiten zur Einsichtnahme aus:

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, Raum Nr. 0.309a, 21339 Lüneburg,

montags bis donnerstags von 07.30 bis 16.00 Uhr

freitags von 07.30 bis 13.30 Uhr

sowie

Gemeinde Wietze, Steinförder Straße 4, 2. OG, Raum 35, 29323 Wietze

montags bis mittwochs 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt(§ 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG).

Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich anfordern(§ 10 Abs. 8 Satz 6 BImSchG).

Anlage


Genehmigungsentscheidung

I. Genehmigung

1. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg (Genehmigungsbehörde) erteilt der Firma (Antragstellerin):

Celler Land Frischgeflügel GmbH
Im Industriepark 1
49733 Haren

auf Antrag vom 11.01.2010, hier am 11.01.2010 eingegangen,

die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Geflügelschlachtbetriebes (Schlachtung und Zerlegung von Hähnchen ) auf dem Grundstück:

PLZ, Ort : 29323 Wietze
Straße : Nienburger Straße
Gemarkung : Wietze
Flur : 2
Flurstück(e) : 25/2, 22/3, 21/2, 44/4, 44/6, 42/4, 339/42, 341/42340/42, 42/1, 27/5, 39, 38/2, 330/27 teilweise

Die Schlachtleistung der Anlage wird wie folgt begrenzt:

27000 Hähnchen stündlich (h)in 2 Linien (SL 3 + SL 4),

432000 Hähnchen täglich (d) in 2 x 8 Std. /d,

2.592.000 Hähnchen wöchentlich


Die Genehmigungsentscheidung basiert auf den §§ 4, und 10 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 1 und § 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie der Ziffer 7.2 Spalte 1 des Anhanges der 4. BImSchV.

2. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Betriebseinheiten:

BE 1 Annahmebereich (SL 3 + SL 4)

BE 2 Schlachtung (SL 3 + SL 4)

BE 3 Bratfertigbereich(SL 3 + SL 4)

BE 4 Intensiv- und Reifekühlung(SL 3 + SL 4)

BE 5 Zerlegung/Filetierung/Weiterverarbeitung

BE 6 Verpackung/Versand(SL 3 + SL 4)

BE 7 Technik (SL 3 + SL 4)

BE 7.1 Kälteanlage (SL3)

BE 7.2 Kälteanlage (SL4)

BE 8 Wasserversorgung (SL 3 + SL 4)

BE 9 Abfalllagerung(SL 3 + SL 4)

BE 10 Abluftreinigungsanlage(SL 3 + SL 4)

BE 11 Sozialbereich(SL 3 + SL 4)

BE 12 Prozesswasserreinigung mit der (SL 3 + SL 4)

BE 12.1 Rechensieb(SL 3 + SL 4)

3. Die Genehmigung erfolgt nach Maßgabe der in Anhang 1 aufgeführten Antragsunterlagen.

4. Die Genehmigung ergeht mit den in Abschnitt II aufgeführten Nebenbestimmungen.

5. Die im Genehmigungsverfahren erhobenen Einwendungen sind durch Regelungen im Abschnitt II berücksichtigt worden. Soweit sie nicht berücksichtigt wurden, werden die
Einwendungen zurückgewiesen.

6. Der Antrag von Frau Helga Schleicher vom 28.03.2010, auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, wird zurückgewiesen.

7. Auf Antrag der Antragstellerin vom 09.06.10 wird im überwiegenden Interesse der Antragstellerin auf der Grundlage des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung die
sofortige Vollziehung dieses Bescheides angeordnet.

8. Diese Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Bestandskraft der Genehmigung mit der Errichtung der Anlage begonnen worden ist. Diese Frist kann aus
wichtigem Grund auf entsprechenden Antrag verlängert werden. Die Genehmigung erlischt ferner, wenn die Anlage während eines Zeitraumes von mehr als drei Jahren nicht
betrieben worden ist oder das Genehmigungserfordernis aufgehoben wird. Die in die Genehmigung eingeschlossenen anderen behördlichen Entscheidungen nach § 13 BImSchG
bleiben hiervon unberührt.

9. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Über die Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Bescheid.

II. Ihre Rechte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, einzulegen.

 

 

 

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Immer mehr Verbraucher wollen heutzutage wissen, wo die Produkte, die sie essen, herkommen — und was in ihnen enthalten ist. Oft ist dieser Hunger nach Informationen aber nur schwer zu stillen.
Viele Lebensmittel geben keine Auskunft über Herkunft und Inhalte.

Ein typischer Fall sind Wurstwaren. Hier wird selten angegeben, woher der wichtigste Rohstoff, das Fleisch, stammt. Auch bei Geflügelwurst ist dies eher die Regel. Während die Nährwerte oft genannt werden, fehlt meistens ein Hinweis auf die Herkunft des Getlügels. Vielen Verbrauchern ist dabei nicht bewusst, dass Deutschland große Mengen Geflügelfleisch z.B. aus Brasilien oder Thailand importiert. Dieses Importfleisch wird gerade in Wurst- oder Fleischzubereitungen eingesetzt — ohne dass es für die Verbraucher ersichtlich ist. Eine Kennzeichnung wird bislang vom Gesetzgeber auch nicht gefordert.
Es gibt aber Markenhersteller, die bewusst einen anderen Weg gehen. Wiesenhof, Deutschlands führender Geflügelspezialist, setzt zum Beispiel für seine Markenprodukte ausschließlich Fleisch aus heimischer, deutscher Qualitätserzeugung ein. Unter dem Motto "Wissen, was drin ist“ wird auf jeder Geflügelwurst-Packung die deutsche Herkunft des Geflügelflelsches herausgestellt.
Aber nicht nur über die Herkunft, auch über die Inhalte des Produktes informiert das Etikett. Wiesenhof verzichtet auf künstliche Geschmacksverstärker und künstliche Farbstoffe, um den natürlichen Geschmack zu erhalten. Auch auf Gluten, ein Getreideeiweiß, auf das viele Menschen allergisch reagieren, wird verzichtet. Wer also wissen möchte, woher die Lebensmittel kommen und was sie enthalten, sollte genauer hinschauen. Und dann zu Produkten greifen, die offen Auskunft geben.
Klare Ansage!
Wenn man weiß, was man isst, schmeckt es einfach besser.
Deswegen nennt WIESENHOF jetzt auf jeder Packung klar und deutlich, was drin ist.Und was nicht!
Guten Appetit!

Ende des Textes

Guten Appetit?  Dann schauen Sie einmal hier!
 

   

Bericht aus der Zeitschrift "Die Welt" vom 09.05.2007

Ein Quadratmeter Stall soll (ab 01. Januar 2010) für 20 Hühner reichen

von Hanneloe Crolly

Brüssel - Ein langes Leben hat ein Masthuhn nicht: Zum Schlachtgewicht von etwa 1,8 Kilo frisst es sich in knapp sechs Wochen heran. In dieser Zeit, klagen Tierschützer, müssten in Europa viele Hähnchen unnötig leiden. Gehege seien überfüllt, Hygiene und Versorgung teilweise erbärmlich. Doch anders als bei Legehennen gab es in der EU noch keine einheitlichen Vorschriften zur Hühnermast.

Nach einem zweijährigem Streit haben die EU-Agrarminister das nun geändert: Von 2010 an dürfen in Mastbetrieben maximal 20 Hähnchen pro Quadratmeter Fläche leben. In den Augen der Tierschützer hat die deutsche Ratspräsidentschaft, die den Vorschlag durchpaukte, dem Tierschutz damit jedoch einen Bärendienst erwiesen: "Die neue Richtlinie ist ein Armutszeugnis für die europäische Tierschutzpolitik, denn schwere Tierschutzprobleme werden nicht verhindert, sondern gesetzlich legitimiert", klagt Markus Pfeuffer von der Vereinigung "Vier Pfoten". Viele umstrittene Punkte der Hühnerzucht seien außer Acht gelassen worden. Die EU habe alle wissenschaftlichen Erkenntnisse ignoriert und eine viel zu hohe Tierdichte im Stall festgeschrieben.

Tatsächlich könnte ein deutscher Betrieb künftig theoretisch sogar noch mehr Hähnchen mästen als bisher. Denn die neue Regelung sieht zwar ein Gesamtgewicht der Tiere von 33 Kilogramm pro Quadratmeter vor. In Deutschland haben sich die Betriebe bisher freiwillig an eine Obergrenze von 35 Kilogramm gehalten. Doch wenn bestimmte Bedingungen - eine niedrige Sterberate und gute Klimaverhältnisse etwa - erfüllt sind, können EU-Betriebe ihre Zucht von 33 auf bis zu 42 Kilogramm oder 23 Tiere pro Quadratmeter ausweiten. Die neuen Regeln gelten außerdem nur für Massenbetriebe mit mehr als 500 Tieren.

Die EU-Kommission, die vor zwei Jahren 30 Kilogramm vorgeschlagen hatte, hält den Kompromiss dennoch für vertretbar. "Wir hätten den ursprünglichen Vorschlag bevorzugt, aber dies verbessert doch die Lage gegenüber der heutigen Situation", sagte EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou. Die Tierschützer dagegen hatten eine Obergrenze von 15 Tieren gefordert. Um die Details der Richtlinie hatte es bis zuletzt heftigen Streit gegeben. Während Frankreich, die Slowakei, Ungarn, Griechenland, Tschechien und Polen gegen die Einführung wetterten, monierten Großbritannien, Schweden, die Niederlande und Dänemark die Verwässerung der Richtlinie.

Forscher der britischen Universität Oxford haben allerdings herausgefunden, dass die Raumverhältnisse zwar eine wichtige Rolle für das Wohlergehen von Masthühnern spielt. Nicht minder wichtig sind aber die klimatischen Verhältnisse. Temperatur und Luftfeuchtigkeit, der Ammoniak-Gehalt der Luft sowie die Qualität der Einstreu entscheiden stärker über die Sterblichkeit der Broiler als der verfügbare Platz. All diese Bedingungen sind in der neuen Richtlinie aber nicht geregelt.

Weltweit werden jedes Jahr 20 Milliarden Masthühner aufgezogen, in der EU sind es fünf Milliarden. Größter Produzent ist Großbritannien mit 800 Millionen Stück. Deutschland ist mit rund 480 Millionen Stück der fünftgrößte Masthuhn-Anbieter der EU.

 

Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 23.12.2009

 

"Der Hühnermist landet direkt auf dem Acker"

 

Fünf Mastställe sind im Landkreis geplant – Mist könnte zur Energiegewinnung genutzt werden

Von Katja Dartsch

PEINE. Mehrere Landwirte planen den Bau von fünf Hühnermastanlagen im Kreis Peine. In den Ställen sollen insgesamt 240 000 Tiere Platz finden – da fällt eine Menge Mist an. Was passiert damit?

"Das ist normaler Hühnermist: Eine Mischung aus Kot und Stroh, die wertvolle Nährstoffe enthält und wunderbar als Dünger genutzt werden kann", erklärt Andreas Freytag, Leiter der Bezirksstelle Braunschweig der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. "Früher hatte jeder Bauer sein eigenes Vieh und nutzte deren Mist für seine Felder."

Mittlerweile aber habe sich der Braunschweiger Raum zur viehärmsten Region Niedersachsens entwickelt, so dass die Peiner Bauern sich Hühnermist zum Düngen aus dem Weser-Ems-Gebiet besorgen würden: "Der muss 200 Kilometer über die Straße transportiert werden. Künftig ist das einfacher, da landet der Naturdünger aus Peine direkt auf dem Peiner Acker", so Freytag: "Das ist ein großer Vorteil." Gesundheitliche Bedenken gebe es keine.

Die Kreisverwaltung weist zudem auf die Möglichkeit hin, dass der Mist, der beim Betrieb von Hähnchenmastanlagen anfällt, einer Biogasanlage zugeführt werden könnte. Freytag bestätigt dies, schränkt aber ein, dass eine solche Anlage nicht ausschließlich mit Hühnermist betrieben werden dürfte: "Sonst fallen zu viele Giftstoffe wie Stickstoff und Ammoniak an, so dass der Gärprozess nicht rund läuft. Es darf nur ein bestimmter Prozentsatz Hühnermist sein." Nachdem die Gase energetisch genutzt wurden, könnte der Mist dann auf den Acker gebracht werden.

Grundsätzlich bezeichnet Freytag die Aufregung über die geplanten Ställe als übertrieben: "Man hat ja den Eindruck, hier sollen nicht fünf Mastställe, sondern fünf Atomkraftwerke gebaut werden." Dabei seien fünf Mastställe nicht viel: "In der Region Weser-Ems betreibt allein ein Landwirt so viele Ställe."

Unterdessen sorgen sich im Landkreis Wolfenbüttel Bürger in Cramme und Denkte um den möglichen Bau von zwei Hühnermastanlagen. Sie übergaben 400 Einwendungen an den Landkreis.

 

23.12.09

Bürger übergeben Einwendungen gegen Hühnermastanlagen an Landkreis Wolfenbüttel

Von Udo Starke

CRAMME/DENKTE. Vertreter lokaler Bürgerinitiativen haben am Montag im Planungsamt des Landkreises 400 unterschriebene Einwendungen gegen die geplanten Hähnchenmastanlagen in Groß Denkte und Cramme übergeben.

Sie demonstrierten damit nach eigenen Angaben gegen die mit den Anlagen verbundene Qualzucht, die Belastungen durch Immissionen und die daraus resultierenden Gesundheitsgefahren, die Zerstörung von Lebensraum geschützter Tiere und den zu erwartenden Wertverlust ihrer Immobilien (wir berichteten).

Obwohl das Genehmigungsverfahren keine öffentlichen Einwendungen erlaubt, nutzten die 30 Bürger mit Transparenten eine Sprechstunde in der Kreisverwaltung, um auf die möglichen Auswirkungen in ihrem Lebensraum hinzuweisen.

Anlaufstelle im Landkreisgebäude war das Amt für Bauen und Planen. In einem einstündigen Gespräch erläuterten Claus-Jürgen Schillmann (Bauamtsleitung) und Amtsleiter Werner Jünemann das Genehmigungsverfahren und nahmen die besorgten Hinweise der Bürger auf.

Die Einwendungen sollen nun auf Ansatzpunkte für das Genehmigungsverfahren geprüft werden. Die Landkreisbehörde gehe davon aus, dass durch die Berechnungen anhand der Antragsangaben und den Vergleich mit bestehenden Tabellen eine gewissenhafte Prüfung erfolge.

Vom Antragsteller geforderte Gutachten und nötigenfalls eigene Recherchen sollten die Grundlage für die Umsetzung des privilegierten Baurechtes sein, bei der die Behörde nur eine Umsetzungsaufgabe habe, hieß es. "Wir werden weiterhin für unsere Rechte eintreten, auch da, wo sie noch nicht Gesetz sind", betonte Sprecher Thomas Meyer.

 

Bericht auf Utopia.de

 

Klimasau Schlachthof Wietze - Gemeindepolitiker sehen Zukunft in der Geflügelmast !

 

erstellt am 08.12.2009 am 22:37

 

Das geht ja garnich.......


Agrarindustrielle Strukturen wie im Emsland drohen der Lüneburger Heide und Ost-Niedersachsen durch den Plan der Rothkötter-Gruppe („Emsland Frischgeflügel GmbH“), in Wietze bei Celle einen riesigen Hähnchenschlachtbetrieb zu bauen. Für die eine Million Schlachtungen pro Woche sollen 150 Vertragsmäster im Umkreis von 100 km produzieren. Langfristig sind 600 neue Mastställe geplant. Die A 7 würde zum „Hähnchen-Highway“, so die Hannoversche Allgemeine, von Northeim im Süden über Hildesheim und Celle bis Soltau-Fallingbostel und Uelzen im Norden.

„Vermittelt“ haben diese Expansion in östliche „Ausweichregionen“ der Staatssekretär Ripke und die Landesregierung, nachdem die Weser-Ems-Region mit Ställen bereits so vollgepflastert ist, dass Anwohner und Gemeinden von dieser Viehdichte die „Nase voll“ haben. Förderer der Pläne ist auch Bauernverbands-Vize und Putenmäster Hilse, der kürzlich als Festredner beim Rothkötter-Jubiläum „gute Aussichten“ versprach.

Nach einer Besichtigungsfahrt zum Rothkötter-Stammsitz Haren bei Meppen priesen Celles Kommunalpolitiker die 40-Millionen-Euro-Investitionspläne als „Sechser im Lotto“ - mit „bis zu 1.000 Arbeitsplätzen“ (Rothkötter spricht von zunächst 250 (!)). Mit den 1,4 Millionen Euro für die öffentliche Erschließung wird es nicht getan sein. Weitere Kosten sind zu erwarten für Grundstückserwerb, die Verlegung vorhandener Nutzungen, die Bereitstellung von Wasser, die Erweiterung der Kläranlage und den Ausbau der Straßen für zusätzlich 100 LKWs. „Alles verliert an Wert, Boden, Luft und auch das eigene Haus“ – so ein Leserbrief. Andere verweisen auf die Gefährdung von Tourismus und Regions-Image, auf Niedriglöhne und Arbeitsbedingungen in der Schlachterei und auf die anstehenden Auseinandersetzungen in den Dörfern.

Unterdessen laufen erste „Informationsveranstaltungen“ der Kammer für Landwirte und Biogas-Betreiber, denen man mit Hinweis auf die schlechten Preise bei Milch oder Getreide ein Zusatzeinkommen aus der Hähnchenmast verspricht. Celles Kreislandwirt Mente und seine „Landvolk“-Kollegen in den Nachbarkreisen treten als Befürworter der Agrarindustrie auf. Dabei hat die Kammer erst kürzlich gewarnt, bei der Hähnchenmast als „Centgeschäft“ schreibe man nur mit bestem Management schwarze Zahlen. Ein Großteil der Mäster habe seit Jahren nicht einmal die Ausgaben begleichen können. Angesichts des deutschen Selbstversorgungsgrads von über 100 Prozent, einer „baldigen Marktsättigung“ in der EU und eines weiteren Produktionswachstums könnten die „Integratoren“ die Produktion bald zurückfahren (die Verträge laufen meist nur ein Jahr).

 

Missstände auch auf deutschen Rinder- und Schweine-Schlachthöfen

Newsletter von TASSO e.V. vom 08.04.2010

 

Bolzenschussgeräte sind seit Jahren gängige Praxis, um Schlacht-Rinder vor der Tötung zu betäuben wie es das Gesetz vorschreibt. Dass diese Geräte nicht immer beim ersten Schuss das gewünschte Ergebnis - nämlich die vollkommene Bewusstlosigkeit des Tieres – zur Folge haben, ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass für einen zweiten und dritten Betäubungsversuch meist keine Zeit bleibt. Denn Schlachtbetriebe kalkulieren pro Tötung eines Rindes eine Minute. So passiert es laut Aussage eines Berichtes des "Stern" in vier bis sieben Prozent der Fälle, dass das Rind nicht bewusstlos ist, wenn es aus seiner Betäubungsbox gezogen und danach durch Blutentzug getötet wird. Bei dreieinhalb Millionen Rindern, die jährlich in Deutschland geschlachtet werden, heißt das, dass mindestens 150.000 Rinder in qualvoller Todesangst sterben und unendliche Schmerzen ohne Betäubung erleiden müssen. Die durch die Todesangst ins Blut abgegebenen Stresshormone isst der Verbraucher dann auf seinem Teller mit.

Nichts anderes in der Schweineschlachtung. Hier kommt, weil wirtschaftlicher, anstatt der früher üblichen Elektrozange hinter dem Ohr Kohlendioxid-Gas zum Einsatz. Dabei werden die Schweine voll automatisiert in einen Metallkäfig gepfercht und zum Gas befördert. Der Todeskampf kann laut Recherchen von Tierschützern bis zu 20 Sekunden dauern. Auf vielen Schlachthöfen komme es laut Experten auch vor, dass Schweine versehentlich nicht oder nicht richtig abgestochen werden. Schätzungen gehen davon aus, dass daher jährlich 500.000 Schweine lebend in Brühanlagen gelangen.

Der Bundesregierung sind die Misstände offensichtlich bekannt. Sie sprach im Zusammenhang mit der Schlachtung gegenüber dem Nachrichtenmagazin Frontal 21 sogar von Verstößen gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, so das Nachrichtenmagazin "Stern".

 

  

 

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